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Sind unsere Gerichte  unabhängig?

Dazu, dass sie die Unabhängigkeit von Gerichten, Richtern und Staatsanwälten bisher hätten einrichten können oder auch nur wollen, waren die Juristen, die ehedem das Rechtssystem der Bundesrepublik eingerichtet haben, denn doch noch zu sehr Nazis - und die bisherigen Parteien noch zu machtgeil ...

Jetzt kommt aber Bewegung in die Sache - und zwar über den Europäischen Gerichtshof!
 

1. Der EuGH verbietet deutschen Staatsanwalt-schaften EU-Haftbefehle auszustellen, weil sie nicht ausreichend unab-hängig sind ...

und löst entsprechend auch rückwirkend alle schon ausgesprochenen EU-Haftbefehle der deutschen Staatsanwaltschaften auf ...

  s. Süddeutsche Zeitung:
  Heribert Prantl: Das Urteil ist ein Hammer >>

 

2. Ein Richter in Wiesbaden zweifelt an der Unabhängigkeit seines Gerichts und sendet diesbezüglich eine Richtervorlage an den EuGH

  Pressemitteilung in LTO >>

Aus dem Beschluss des VG Wiesbaden vom 28.03.2019 - 6 K 1016/15:

(RNr. 44) "Die Klage hätte Erfolg, wenn das nationale Recht des Hessischen Landtages dem Auskunftsbegehren nicht entgegensteht."

(RNr. 45) "Auf Grund der in Deutschland gegebenen Organisation der Gerichtsbarkeit der Verwaltungsgerichte stellt sich jedoch die Frage, ob das vorlegende Gericht überhaupt als ein Gericht i.S.v. Art. 267 Abs. 2 AEUV handelt."

  https://openjur.de/u/2169849.html

Äußerst interessant ist in diesem Zusammenhang auch die Darstellung der Stellung der "Richter auf Zeit":

(RNr 113) "Nach § 18 VwGO [Richter auf Zeit] können, zur Deckung eines nur vorübergehenden Personalbedarfs, Beamte auf Lebenszeit mit der Befähigung zum Richteramt für die Dauer von mindestens zwei Jahren, längstens jedoch für die Dauer seines Hauptamts, zum Richter auf Zeit ernannt werden. Anschließend kehren sie in die Verwaltung zurück. Dies soll in der ersten Instanz der Verwaltungsgerichte in außergewöhnlichen Situationen einen vorübergehend erhöhten Personalbedarf decken und mit dem Grundgesetz, welches einen unabhängigen Richter fordert, vereinbar sein (...). Dabei kann der Richter auf Zeit auch aus einer Behörde kommen, die regelmäßig bei Gericht auf der Beklagtenseite vertreten ist."
 

Schlussendlich steht die Frage, ob die hessischen Verwaltungsgerichte überhaupt Vorlagefragen an den EuGH richten können. Der EuGH verleihe ein Vorlagerecht nur an unabhängige Gerichte. Die deutsche Rechtsordnung sehe aber nur die Unabhängigkeit der Richter vor, während die Institution „Gericht“ maßgeblich vom Justizministerium, das die Personalakten führe und Personal einstelle, gesteuert werde ...
 

Spannende Fragen, durch die einige schwere Schatten unseres Rechts-systems hoffentlich beseitigt werden können ...

Wenn jetzt noch an der KERN gegangen würde und statt "im Namen des Volkes" "im Namen der Menschenwürde" geurteilt werden dürfte, kämen wir wirklich weiter. Das Rechtssystem könnte erst dann im Geist des Grundgesetzes entfaltet werden.

 

Weiteres:

- Gewaltenteilung.de >>

- Warum es in Deutschland keine Unabhängigkeit der Gerichte gibt >>

- Die Zeit: Im Namen der Eile - Richter unter Zeitdruck - der Fall des Richters Schulte-Kellinghus >>

- Das Thema auf dem Grundrechte-Brandbrief 1 >> 

- Das Thema auf dem Grundrechte-Brandbrief 2 >>

- Das Thema in meiner Verfassungsbeschwerde >>
 

"Solange ich über die Beförderungen bestimme, bin ich gern bereit, den Richtern ihre sogenannte Unabhängigkeit zu konzedieren."

19. Jahrhundert, Adolf Leonhardt, preußischer Justizminister